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Alle Infos zu Unternehmensformen

Hier erfährst du alles über die Vor- und Nachteile der verschiedenen deutschen Rechtsformen.

Wenn ihr für eure Geschäftsidee brennt und einen Businessplan erstellt habt, gilt es irgendwann die Frage zu stellen: Welche Rechtsform soll mein Unternehmen eigentlich haben? Je nach Rechtsform habt ihr für die Gründung unterschiedliche Kosten, ihr habt unterschiedliche Verpflichtung und ihr müsst euch mit Partnern auseinandersetzen. Zusammengefasst hat also jede Rechtsform unterschiedliche Vor- und Nachteile. Rein inhaltlich lassen sich alle Rechtsformen differenzieren zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Das Ziel dieses Artikels ist es nun euch die unterschiedlichen Rechtsformen einmal kurz vorzustellen mit jeweils weiterführenden Links. 

Einzelunternehmen

Diese lassen sich weder konkret den Personengesellschaften, noch den Kapitalgesellschaften zuordnen. Daher bekommen Sie an dieser Stelle eine gewisse Sonderrolle zugeschrieben. Vergleichsweise sind Einzelunternehmen einfach zu gründen, insbesondere weil ihr keinen Gesellschaftsvertrag benötigt und ihr euch auch sonst mit keinem weiteren Partnern abstimmen müsst. Wenn ihr also eine Geschäftsidee und einen Businessplan habt, braucht ihr eigentlich nur noch einen Gewerbeschein und eine Steuernummer. Das heißt ihr meldet euch bei eurem örtlichen Gewerbeamt zur Unternehmensanmeldung und ihr bekommt anschließend vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nachdem ihr Beides ausgefüllt habt, bekommt ihr eine Steuernummer zugesandt, die ihr dann für Rechnungen nutzen könnt. Grundsätzlich müsst ihr in dieser Rechtsform mit eurem Privatvermögen in einem Schadensfall haften. Je nach beruflicher Tätigkeit empfiehlt es sich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, teilweise ist diese sogar verpflichtend. Wenn ihr eine Tätigkeit nachgeht, die der Freiberuflichkeit zugeordnet werden kann z.B. Ärzte, Künstler oder Autoren, dann müsst ihr nicht einmal ein Gewerbe anmelden. Es genügt hier ein formloser Hinweis an das Finanzamt. Für tiefergehende Informationen könnt ihr euch im folgenden Artikel ansehen. 

Artikel zum Einzelunternehmen

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine sehr einfache und kostengünstige Form der Unternehmensgründung, wenn ihr mit einem oder mehreren Partnern gründen möchtet. Ihr benötigt kein Stammkapital und könnt direkt loslegen, allerdings haftet ein jeder mit seinem Privatvermögen bei einem Schadensfall. Theoretisch ist sogar eine Gründung mit den Partnern als Gesellschafter ohne Gesellschaftsvertrag möglich, allerdings sollte darauf keinesfalls verzichtet werden. Wenn z.B. ein Partner bei einer Bank einen Kredit aufnimmt und geschäftsbedingt dieser nicht mehr zurückgezahlt werden kann, können auch die anderen Gesellschafter entsprechend dafür haftbar gemacht werden. Verhindert werden könnte genau solch eine Situation, indem in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten wird, dass eine solche Kreditaufnahme nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist. Dies ist nur ein Beispiel und sollte keineswegs von der Gründung einer GbR abhalten, es zeigt aber die Gefahren, die aufgrund der nicht vorhandenen Haftungsbeschränkung vorhanden sind. Für tiefergehende Informationen könnt ihr euch den folgenden Artikel ansehen. 

Alles zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts

OHG – Offene Handelsgesellschaft

Diese Rechtform bedarf mindestens zwei Gesellschafter. In der Regel sind beides Kaufleute, die nun gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten. So macht alleine der Name die „offene Handelsgesellschaft“ den Fokus auf Handelsunternehmen deutlich. Es ist also eine Voraussetzung der OHG, dass es sich um den Betrieb eines Handelsgewerbes bei der gemeinsamen Firma handelt. Die Gesellschafter sind voll haftungsfähig in dieser Rechtsform, auch mit ihrem Privatvermögen. Im Gegenzug dazu, ist kein Mindestkapital bei der Unternehmensgründung notwendig. Daher empfiehlt es sich auch hier in einer individuellen Satzung entsprechende Verpflichtungen klar zu definieren. Um wirksam als OHG agieren zu können, muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Des Weiteren ist ebenfalls eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Auch das Finanzamt wird euch anschließend entsprechende Formulare zur steuerlichen Erfassung zusenden. Die zugewiesene Steuernummer erlaubt es euch nun geschäftsfähig zu agieren. Für tiefergehende Informationen könnt ihr euch den folgenden Artikel ansehen. 

Informationen zur Offenen Handelsgesellschaft

KG – Kommanditgesellschaft

Auch bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um mindestens zwei natürliche oder juristische Personen, die eine Unternehmensgründung beabsichtigen. Sie ist eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft. Hier müssen die Gesellschafter bei der Gründung in Kommandisten und Komplementäre eingeteilt werden. Bei den Kommandisten handelt es sich um Gesellschafter, die einen gewissen Betrag als Stammkapitel in die Firma mit einbringen und auch nur in der Höhe haftbar gemacht werden können. Bei den Komplementären handelt es sich hingegen um Gesellschafter, die auch vollumfänglich mit ihrem privaten Besitz haften müssen. Dafür wiederum besitzen nur die Komplementäre das Recht das Unternehmen zu leiten zu leiten und nach außen hin zu präsentieren. Die jeweiligen Anteile an dem Unternehmen müssen in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Hier gilt es, neben dem Namen und dem Sitz des Unternehmens, eben jene Rollenverteilung der Gesellschafter genau zu definieren. Der Vertrag muss ebenfalls notariell beglaubigt werden. Nach der Gründung eines Geschäftskontos, bereitet der Notar eine Anmeldung im Handelsregister vor. Abschließend ist nur noch eine Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt notwendig. Für tiefergehende Informationen könnt ihr euch diesen Artikel ansehen. 

Artikel zur Kommanditgesellschaft

UG – Unternehmergesellschaft

Im Folgenden beginnen nun die Kapitalgesellschaften. Wenn ein Team ein Unternehmen gründen möchte (ohne hohes Stammkapital) und eben eine Haftbarkeit mit ihrem Privatvermögen ausschließen möchte können Sie ein UG gründen. dass sie in irgendeiner Situation einmal mit ihrem Privatvermögen haften müssen gleichzeitig aber auch noch nicht das benötigte Stammkapital von 25 € einer GmbH aufbringen können ein viertes sich die Unternehmens Gesellschafter UG zu gründen als Stammkapital genügt in dieser und den Rechtsform bereits 1 € pro Gesellschafter es kann allerdings durchaus auch mehr Geld als Stammkapital eingezahlt werden wodurch sich ebenfalls prozentual das Stimmrecht des einzelnen Gesellschafter bedingt nach und genau solche Formalitäten alle nichts zu klären muss die ug ebenfalls ein Gesellschafter Vertrag aufsetzen der notariell beglaubigt werden muss und die ug ist verpflichtet ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns als Rücklage zu bilden bis das Stammkapital von 25000 € erreicht ist und die UG in eine GmbH transferiert werden kann sehr scheint YOG sehr viele Vorteile zu haben ist allerdings im wirtschaftlichen Kontext etwas schlechter angesehen als GmbH das kann beispielsweise zur Folge haben dass die Vergabe von Darlehen durch Banken weitaus schwieriger sich in einer UG gestaltet. Für tiefergehende Informationen könnt ihr euch diesen Artikel ansehen. 

Informationen zur Unternehmensgesellschaft

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbH ist eine beliebte Rechtsform bei der Gründung mit mehreren Partnern als Gesellschafter die GmbH ist eine juristische Person und nur diese dreht im Schadensfall die Haftung für ihre Gründung würde ein Stammkapital von 25000 Euro benötigt jeder Gesellschafter kann anteilig in dieses Stammkapital einzahlen und erhält wenn nicht anders geregelt dahingehend auch ein prozentual gleichwertiges Stimmrecht bis auf diese Stammkapital Muss das Unternehmen entsprechend haften das Privatvermögen der Gesellschafter bleib stets unangetastet ein vertraglichen Rahmen zu gehen müssen die Gesellschafter ein Gesellschafter Vertrag aufsetzen entweder nach einer Muster Vorladung oder nach einer individuellen Satzung diese Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden und das Unternehmen seine falls nach der Öffnung eines Geschäfts vor und Durst im Handelsregister eingetragen werden die genauen Formalien und Abläufe haben wir euch in den folgenden Artikel zusammengefasst so ist die Gründung also als GmbH durchaus etwas komplexer als beispielsweise bei einer GbR allerdings sind die Haftungsformalitäten deutlich komfortabler für die jeweiligen Gesellschaft arrangiert. Mehr Informationen könnt ihr hier nachlesen.

Zusammenfassung zur GmbH

Gemeinnützige GmbH

Sie ist eine Sonderform der GmbH und kann dennoch als eigenständige Rechtsform gegründet werden. Sie unterliegt im Großen und Ganzen den gleichen Gesetzen und Rahmenbedingungen einer GmbH, ist aber in ihrem Tätigkeitsfeld klar auf eine gemeinnützige Tätigkeit ausgerichtet. Das heißt die erwirtschafteten Erträge dürfen auch nur ausschließlich für jene Zwecke verwendet werden. Besonders aufgrund des Gemeinnützigen Zwecks ist die Errichtung eines Aufsichtsrates ab 500 Mitarbeitern notwendig. Abgesehen davon durchläuft die Gründung einer gGmbH tatsächlich dieselben Schritte wie eine GmbH. So müssen erneut die 25.000€ als Stammkapital von den Gesellschaftern auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Die jeweiligen Rechte und Pflichten werden in einem Gesellschaftsvertrag geklärt, der notariell beglaubigt wird. Für die steuerliche Erfassung ist ebenfalls eine Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt notwendig. Außerdem muss ein Eintrag in das Handelsregister durch den Notar erfolgen und die gGmbH muss bei der IHK angemeldet werden. Weitere Informationen zur Gründung einer gGmbH erhaltet ihr hier.

Artikel zur gGmbH

Holding

Eine Holding ist in ihrem Grundaufbau sehr verschieden, verglichen mit den anderen Kapitalgesellschaften. Anstatt das Gesellschafter nämlich eine Firma gründen, versteht man bei einer Holding eher den Zusammenschluss mehrerer Firmen. Die Holding beschreibt also eher eine Unternehmensstruktur statt einer Unternehmensform. Üblicherweise gibt es dabei immer eine Muttergesellschaft und mehrere Tochtergesellschaften. Dabei hat die Muttergesellschaft immer mit einer Mehrheit Anteile an jeder Tochtergesellschaft. Nur dann ist die Holdingstruktur gerechtfertigt. So kann es beispielsweise sein, dass ein neues Unternehmen gegründet wird, welches entsprechend hohe Anteile der Tochtergesellschaften abkauft bzw. übernimmt und somit zur Muttergesellschaft wird. Oder Aber eine Tochtergesellschaft wird gegründet, bei der die Muttergesellschaft als Gesellschafter beim Gründungsprozess auftritt und entsprechend die Stimmanteile bei der Einlage des Stammkapitals erwirbt. Tiefergehende Informationen zu den Vor- und Nachteilen dieser Unternehmensstruktur findest du unter dem folgenden Link.

Artikel zur Holding

AG – Aktiengesellschaft

Bei der Aktiengesellschaft ist ein großes Kapitalvolumen für das Stammkapital vonnöten, nämlich 55.000€. Sie ist entweder alleine oder im Team gründbar. Als Aktien bzw. Anteilsinhaber und Gründer ist man stets haftungsbeschränkt; bis zur Höhe des hinterlegten Stammkapitals. So bleibt auch hier das Privatvermögen stets unangetastet. Das Besondere an dieser Rechtsform ist, dass Unternehmensanteile in Form von Aktien veräußert werden können. Dadurch kann sich eine dritte Person am Unternehmen beteiligen, ohne in die Geschäftsprozesse einzugreifen oder als Gründer tätig gewesen zu sein. Grundsätzlich ist diese Rechtsform eine gute Möglichkeit für die Gründer entsprechend schnell an Kapital zu gelangen, welches für die Unternehmensentwicklung verwendet werden kann. Bei der Gründung sind alle Aktieninhaber aufgerufen einen Aufsichtsrat zu wählen, der wiederum den Vorstand bestellt. Sowohl der Gesellschaftsvertrag als auch die Bestellung des Aufsichtsrates muss notariell beglaubigt werden. Wenn dies erfolgt ist und auch die Einzahlung des Stammkapitals bei der Gründung in ein Geschäftskonto abgeschlossen wurde, muss die Aktiengesellschaft in das Handelsregister mit aufgenommen werden. Abschließend muss die AG als Gewerbe beim Gewerbeamt und Finanzamt eingetragen werden. So gestaltet sich also das grundsätzliche Verfahren der Gründung einer Aktiengesellschaft relativ kompliziert, genießt aber ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern. Wenn ihr euch für dieses Thema interessiert, könnt ihr hier weitere Informationen zur AG euch ansehen.

Informationen zur Aktiengesellschaft

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