Güter Abschreibung unternehmen

Abschreibung von Gütern

Wir erklären dir wie die Abschreibung von Gütern in deinem Unternehmen funktioniert.

Ein jedes Unternehmen verursacht bei der Produktion neuer Produkte oder bei der Erstellung von Dienstleistungen Kosten. Dazu gehören Mietkosten, Personalkosten aber auch Kosten, die bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern entstehen. Dazu gehören beispielsweise Informationstechnologien, Maschinen, Büromöbel oder Software Lizenzen. Die Anschaffungen schmälern natürlich den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens. Gleichzeitig stellen sie aber auch ein gewisses Anlagevermögen des Unternehmens dar. So könnte ein Unternehmen theoretisch also in jedem Jahr neue Maschine anschaffen und diese mit dem Umsatz entsprechend verrechnen, um so den zu versteuernden Gewinn zu verringern. Gleichzeitig würde aber das Anlagevermögen des Unternehmens sich stetig erhöhen. Genau dies ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Aufgrund dessen kann eine solche Anschaffung eben nicht im vollem Umfang erfolgen, sondern muss jährlich nur zu einem gewissen Betrag abgeschrieben werden. Der Betrag richtet sich dabei an den Werteverlust, den die Maschine sowieso in diesem Jahr real durch die Abnutzung und vergangene Zeit erlitten hätte. Damit hält sich also das Anlagevermögen und der entsprechende Abschreibungsbetrag die Waage. Abgesehen von dieser inhaltlichen Idee, ist ganz formal eine Abschreibung ein Prozess im Rechnungswesen, welcher ganz konkret die Wertminderung eines Vermögensgegenstands bemisst. Diese Vermögensgegenstände (z.B. Maschinen und Softwarelizenzen) verschleißen oder sind irgendwann überholt, bzw. es existieren irgendwann bessere und effizientere Technologien am Markt. Außerdem ist es ebenso möglich, dass eine Maschine auch kaputt geht und eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Zudem können sich gesetzliche Rahmenbedingung ändern und die Produktion mit einem bestimmten Material darf per Gesetz nicht mehr vonstatten gehen. In beiden Fällen dürfen die Anschaffungen nicht mehr als Vermögenswert gelten und müssen daher entsprechend abgeschrieben werden. Gleichzeitig stellt dieser Prozess aber auch sicher, dass Unternehmen durchaus eben jene neuen Technologien auch kaufen und nutzen. Denn nach der vollständigen Abschreibung ist eine Neuanschaffung durchaus sinnvoll, um den zu versteuernden Gewinn zu schmälern; bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Anlagevermögens. Es ist also aus unternehmerischer Sicht nur bedingt sinnvoll, eine ineffiziente voll abgeschriebene Technologie weiter zu nutzen. Sollte dies dennoch aus betriebswirtschaftlichen Gründen weiterhin erfolgen, sollte der Vermögensgegenstand mit einem Erinnerungswert in der Buchführung von genau 1 Euro weiterhin aufgeführt werden. 

Gesetzliche Regelungen

Ein Unternehmen verfolgt natürlich eine Gewinnabsicht und ist damit sogar verpflichtet alle Wirtschaftsgüter, die zur Gewinnerzielung genutzt werden, auch abzuschreiben. Diese Verpflichtung ist im § 253 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Bei diesen Wirtschaftsgütern kann es sich um materielle Güter (beispielsweise Maschinen) aber auch immaterielle Güter (wie Patente oder Lizenzen) handeln. In beiden Fällen werden diese für einen bestimmten Zeitraum genutzt und müssen über ihren Lebenszeitraum prozentual verteilt jährlich abgeschrieben werden. Genau dieser prozentuale Anteil im Jahr muss tatsächlich auch als Kostenfaktor dem Umsatz gegengerechnet werden und verringert somit den zu versteuernden Gewinn. Alle Wirtschaftsgüter, die in der Anschaffung mehr als 450 Euro kosten, müssen wie eben beschrieben entsprechend abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter die günstiger sind, gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können entweder als Ganzes oder in einem Pool gesammelt auf über 5 Jahre abgeschrieben werden. Regelung dafür erläutern wir im späteren Verlauf des Artikels. Es kann aber natürlich auch sein, dass bestimmte Güter sogar an Wert gewinnen. Dann würde es sich nicht um eine Abschreibung, sondern um eine Zuschreibung handeln. Genau diese Zuschreibung muss eben auch als positive Wertveränderung erfasst werden. Diese Zuschreibung erhöht somit sogar den Vermögenswert des Unternehmens. Ein einfaches Beispiel wären Wertpapiere die hinsichtlich ihres monetären Wertes entsprechend steigen oder sinken können.

Varianten von Abschreibungen

Wenn Vermögensgegenstände abgeschrieben werden, kann dies auf zwei Arten geschehen: nämlich entweder planmäßig oder eben außerplanmäßig. Planmäßige Abschreibung gelten über die gesamte Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes hinweg. Unten haben wir sogar die Zeiträume aufgeführt, über die die jeweiligen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden müssen. Dieser planmäßige Verlust kann entweder durch die Zeit bedingt entstehen, da eben beispielsweise Maschinen nicht mehr so innovativ, modern und effizient ist oder es entstand ein Leistungsabfall durch die pure Abnutzung.

Planmäßige Abschreibungen

Die zeitlich bedingte Abschreibung lässt sich nochmals weiter differenzieren. So gibt es zunächst die lineare Abschreibung. Das heißt das Wirtschaftsgut wird kontinuierlich und gleichmäßig verteilt über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es gibt also keine Schwankung zwischen den Jahren. Angenommen ein Unternehmen schafft sich einen Laptop für 900 Euro an, dann kann eben dieser über drei Jahre hinweg kontinuierlich abgeschrieben werden, wodurch die Abschreibungssumme dann jährlich 300 Euro entspricht (die Nutzungsdauer ist vom Bundesfinanzministerium festgelegt worden. Eine weitere Möglichkeit der zeitlichen Abschreibung ist die degressive Abschreibung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Vermögensgegenstand insbesondere im ersten Jahr deutlich schneller abgenutzt wird, als in den Folgejahren. Das würde also bedeuten, dass der Vermögensgegenstand im ersten Jahr beispielsweise mit 30% abgeschrieben wird und in den Folgejahren um einen festgesetzten Faktor in der Abschreibungssumme jährlich singt. Demgegenüber steht die progressive Abschreibung, bei der die Wertminderung über die Nutzungsdauer hinweg sogar stetig größer wird. Dies ist insbesondere bei Maschinen der Fall, die in ihrer Effizienz möglicherweise im ersten Jahr kaum Einbußen gegenüber Neuanschaffungen zu verzeichnen haben. Jahre später sind die alten Maschinen dann aber doch mit ihrer schlechteren Leistungsfähigkeit kaum noch vergleichbar zu modernen Alternativen. Eine weitere Möglichkeit zur zeitlichen Abschreibung ist die leistungsbezogene Abschreibung. Dieses Verfahren ist insbesondere dann geeignet, wenn der Vermögensgegenstand unterschiedlich stark in den jeweiligen Jahren beansprucht wird. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Firmenwagen. Angenommen ein Unternehmen kalkuliert, dass der Firmenwagen eine festgesetzte Kilometeranzahl maximal erreichen kann, bevor der Wagen nicht mehr nutzbar ist (z.B. 200.000 km), wird dieser möglicherweise unterschiedlich stark in den Jahren genutzt. Sollte der Wagen also in einem Jahr lediglich 5000 km gefahren worden sein und in dem darauffolgenden Jahr sogar nur 20.000 km, muss eben jener Leistungsabfall entsprechend unterschiedlich leistungsbezogen abgeschrieben werden.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Eine außerplanmäßige Abschreibung muss dann verbucht werden, wenn das Wirtschaftsgut unerwartet und plötzlich eine dauerhafte Wertminderung erfährt. Dies wäre natürlich der Fall, wenn beispielsweise die Maschine einfach kaputt gegangen ist und eine Reparatur weder lohnenswert noch möglich ist. In dem Fall würde die Maschine dann entsprechend vollumfänglich abgeschrieben werden und wird auch nicht mehr als Vermögensgegenstand des Unternehmens geführt. Außerdem können sich ebenso gesetzliche Rahmenbedingungen in der Branche ändern, wodurch beispielsweise die Verarbeitung eines bestimmten Materials nicht mehr gestattet ist. Auch hier würde die dafür benötigte Maschine eine Wertminderung erfahren und muss im Zweifelsfall vollumfänglich abgeschrieben werden.  Zu den außerplanmäßigen Abschreibungen gehören auch sogenannte Poolabschreibungen. Sollten Vermögensgegenstände lediglich ein paar 100 Euro kosten und insgesamt addiert weniger als 1000 Euro, dürfen diese als ein Pool gebündelt gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben werden. Ein solcher Pool darf in jedem Jahr neu gebildet werden.

Die Buchführung für Abschreibungen

Um Abschreibungen in der Buchführung ganz konkret umzusetzen, gibt es die zwei Varianten. Bei der ersten Variante wird die Abschreibungssumme auf demselben Konto vermerkt, auf dem das Anlagegut verbucht wurde. Es erfolgt somit eine Korrektur und der Restbuchwert des Vermögensgegenstand wird auf dem jeweils aktuellen Stand editiert. Dieses Verfahren ist auch die üblichste Variante, um Abschreibungen zu verbuchen. Dennoch existiert noch die Möglichkeit der indirekten Abschreibung. Dabei werden genau jene Wertkorrekturen auf einem Passivkonto übertragen. Grundsätzlich ändert sich somit der Vermögenswert des Gutes nicht. Allerdings ergibt sich die Verminderung eben durch die Niederschrift im Passivkonto. Bei der vollständigen Abschreibung sind dann die Eintragungen auf dem Passivkonto und der eigentliche Vermögenswert des Gutes auf dem gleichen Level. Wichtig ist es bei all diesen Methoden noch zu nennen, dass der Beginn der Abschreibung immer mit der Anschaffung einhergeht und nicht mit der Inbetriebnahme. 

Formen der Abschreibung von geringwertigen Gütern

Wie gesagt, gibt es noch besondere Sonderregelungen, die den bürokratischen Aufwand vereinfachen bei geringwertigen bzw. preiswertigen Wirtschaftsgüter. Dafür lässt sich die folgende Unterscheidung treffen: Wenn ein Wirtschaftsgut ohne Umsatzsteuer weniger als 250 Euro kostet, muss es sofort vollumfänglich abgeschrieben werden. Bis zu 800 Euro ohne Umsatzsteuer gibt es die Regelung, dass ihm jenes gut abgeschrieben werden kann aber nicht muss. Es ist nämlich möglich, eben jenes Gut (z.B. für 600 Euro) in einem Sammelpool mit einem anderen Gut (welches 300 Euro in der Anschaffung kostet) über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig prozentual abzuschreiben. Ein solcher Pool kann jedes Jahr neu gebildet werden und möglicherweise sind diese 5 Jahre immer noch weniger als die reguläre Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes; denn eigentlich werden Büromöbel regulär mit einem Abschreibungszeitraum von bis zu 13 Jahren bemessen. Dabei ist es allerdings noch wichtig zu erwähnen, dass wenn eine solche Poolabschreibung vonstatten geht, die sofortige Abschreibung anderer Güter mit einem Warenwert von wenigen 100 Euro dann nicht mehr möglich ist. Das Unternehmen muss also aus betriebswirtschaftlicher Sicht jeweils abwägen.

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