Alles was du zum Thema Steuern wissen solltest

Kurz und Knapp Infos über Steuerarten und Bedeutungen

Vermutlich zahlt Niemand gern Steuern, aber man muss verstehen, dass sie notwendig sind, um das Land zu finanzieren und wichtige Dienstleistungen wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit zu gewährleisten. 

Denke also daran, dass sie eine wichtige Rolle für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft spielen. Im folgenden Artikel erzählen wir dir alles, was du über Steuern wissen solltest und geben dir Tipps, um das gesamte Prozedere zu Vereinfachen und somit Zeit, Nerven und Arbeit für den Steuerberater zu sparen.

Alle Steuern im Unternehmen erklärt

Man spricht von zwei Hauptarten von Steuern: direkte und indirekte. Direkte Steuern werden auf Einkommen, Gewinne und Vermögen erhoben, während indirekte Steuern auf Waren und Dienstleistungen erhoben werden. Darunter fallen verschiedene Arten von Steuern, z. B. Einkommensteuern, Verkaufssteuern (Mehrwertsteuern) und Grundsteuern. Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem Einkommen, und der Betrag, den du zahlst, hängt von deiner Steuerklasse ab. Verkaufssteuern (Mehrwertsteuern) werden auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben, und der Steuersatz ist von Staat zu Staat unterschiedlich

Umsatzsteuer (USt.) / Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers.

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Art von Umsatzsteuer, die auf den Wert erhoben wird, der einem Produkt oder einer Dienstleistung auf jeder Produktionsstufe hinzugefügt wurde. Die Mehrwertsteuer wird in der Regel auf allen Produktionsstufen erhoben, vom Erwerb der Rohstoffe bis zum Verkauf des Produkts. Die Umsatzsteuer wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben. 

Die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen auf der Rechnung ausweist, ist die Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen beim Einkauf bezahlt, ist die Vorsteuer. Bei der Umsatzsteuererklärung wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen.

In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer derzeit 19 %, für manche Dinge wie Bücher oder Lebensmittel sind es nur 7 %. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt.

Formel: 
Preis mit 19% MwSt. berechnen: Netto-Preis * 1.19 = Brutto-Preis (mit MwSt.) Preis mit 7% MwSt. berechnen: Netto-Preis * 1.07 = Brutto-Preis (mit MwSt.)

Beispiel:
Ein Produkt kostet netto 10,92 Euro. Darauf kommen 2,07 Euro an Mehrwertsteuer (19 Prozent). Damit wäre der Verkaufspreis im Shop insgesamt 12,99 Euro.

Ausnahme: Kleinunternehmerregelung

Für Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Deshalb gibt es die Kleinunternehmer-Regelung. Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.

Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen.

  • Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
  • Seit 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

Körperschaftsteuer (KSt.)

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen / einer Körperschaft mit einem Steuersatz von aktuell 15 % erhoben. In den meisten Ländern wird die Körperschaftssteuer von der Gesellschaft selbst und nicht von den Aktionären gezahlt. Dadurch können Unternehmen ihre Ausgaben absetzen, bevor sie ihre Steuerschuld berechnen. Die Höhe der Körperschaftsteuer, die ein Unternehmen zahlen muss, hängt auch von der Höhe seiner Rentabilität ab. Für hochprofitable Unternehmen gilt oft ein höherer Steuersatz als für weniger profitable Unternehmen.

Die Körperschaftsteuer wird als Prozentsatz des steuerpflichtigen Einkommens des Unternehmens berechnet. Sie wird im Allgemeinen als progressive Steuer betrachtet, weil sie Unternehmen höher besteuert als Privatpersonen.

Bestimmte landwirtschaftliche Genossenschaften und Vereine können einen Freibetrag von 15.000 Euro geltend machen. Für Vereine, die keine Gewinne ausschütten, gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. Dieser darf allerdings nicht höher sein als der Gewinn der Körperschaft, es dürfen durch den Abzug des Freibetrags keine Verluste eintreten.

Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer in Deutschland rund 42,1 Milliarden Euro. Deutschland nahm im Jahr 2021 insgesamt 313,7 Milliarden Euro durch Steuern ein.

Die Körperschaftsteuer ist eine komplexe und sich ständig verändernde Steuer, und es ist wichtig, dass Unternehmen über die neuesten Änderungen auf dem Laufenden bleiben. Die Nichteinhaltung der2 Körperschaftsteuer kann erhebliche Strafen nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, dass du dir professionelle Hilfe holst, wenn du Fragen zu deinen Verpflichtungen hast.

Berechnungsbeispiel:

Die Körperschaftsteuer wird aus dem Vorsteuergewinn berechnet, eventuell nach Abzug des Gehalts des geschäftsführenden Gesellschafters. Wenn Sie 100.000 Euro steuerlichen Gewinn verbuchen, zahlen Sie darauf 15 Prozent, also 15.000 Euro. Auf die Körperschaftsteuerschuld von 15.000 € werden noch 5,5 % Solidaritätszuschlag aufgeschlagen: 825 € (5,5 % von 15.000 €). Das ergibt einen Betrag von 15.825 €.

Einkommensteuer (ESt.)

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die natürlichen oder juristischen Personen auferlegt wird und die mit dem Einkommen oder dem Gewinn (steuerpflichtiges Einkommen) des Steuerpflichtigen variiert. Das bedeutet, je höher dein Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz, den du zahlst.

Selbstständige müssen die Einkommensteuer selbst abführen. Sie müssen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Auf Basis der Angaben ermittelt der Fiskus* die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer. Der Steuerpflichtige erhält hierüber einen Einkommensteuerbescheid, in dem das Finanzamt den Steuerbetrag mitteilt, den er zu bezahlen hat.

Mit der Einkommensteuer werden öffentliche Dienstleistungen wie das Gesundheits- und das Bildungswesen finanziert und die Ungleichheit verringert. In Ländern mit großen Einkommensunterschieden kann die Regierung die Einkommensteuer zum Beispiel nutzen, um den Reichtum von den Reichen zu den Armen zu verteilen. Die Einkommenssteuer ist ein umstrittenes Thema: Manche Menschen halten sie für ungerecht, andere argumentieren, dass sie für die Finanzierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen notwendig ist.

*Unter Fiskus versteht man den Staat als ökonomisch handelndes Subjekt, welches durch seine Tätigkeit die volkswirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Der Staat tritt innerhalb einer Volkswirtschaft in vielfältiger Weise als Wirtschaftssubjekt auf, in dieser Rolle bezeichnen ihn Wissenschaftler als Fiskus.

Berechnung:

Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden die Einkünfte eines Jahres zusammengerechnet. Ab einem Jahreseinkommen von 9.408 EUR wird die Einkommensteuer fällig. Die Berechnung erfolgt dann schrittweise. Von den Einkünften werden alle Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis stellt das zu versteuernde Einkommen dar.

Lohnsteuer (LSt.)

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer und ist somit keine eigenständige Steuerart. Sie ist vielmehr eine Variante der Einkommensteuer. Arbeitnehmer bezahlen Lohnsteuer von ihrem Gehalt, während Selbstständige Einkommensteuer aus dem Ertrag ihrer selbstständigen Tätigkeit bezahlen.

Die Lohnsteuer ist durch den Arbeitgeber einzubehalten und im Zuge der monatlichen Lohnsteuererklärung an das Finanzamt auszubezahlen. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer im Zuge der Lohnabrechnung und zieht den Steuerbetrag vom Bruttolohn ab, um ihn bis spätestens zum 10. Kalendertag des Folgemonats an das Finanzamt auszubezahlen.

Die Höhe des Betrags errechnet man auf Grundlage der Steuerklassen. Diese Teilen sich in die Klassen 1-6 auf. Um die Lohnsteuerklassen genau zu berechnen, sollten Sie stets darüber Bescheid wissen, wer in welche Kategorie fällt.

Steuerklassen als Grundlage, um die Lohnsteuer zu berechnen

Je nach aktueller Lebenslage werden Arbeitnehmer:innen in verschiedene Steuerklassen unterteilt. Der Grund: Auf diese Weise können verschiedene Einkommenstarife z. B. aus der Splitting- oder Grundtabelle sowie die diversen Frei- und Pauschbeträge* für die Lohnsteuertabelle schnell berechnet und berücksichtigt werden. Das erleichtert Dir als Arbeitgeber:in den Abzug der Lohnsteuer. Die einzelnen Klassen greifen ab einer bestimmten Einkommenshöhe:

* Ein Pauschbetrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden können.

Steuerklassen Tabelle:

  • Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, getrennt/geschieden.
  • Steuerklasse 2: alleinerziehend, getrennt lebend.
  • Steuerklasse 3: Verheiratete (Alleinverdienende oder höheres Einkommen)
  • Steuerklasse 4: Verheiratete (Einkommen gleich hoch)
  • Steuerklasse 5: Verheiratete (geringeres Einkommen)
  • Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjob (Familienstand nicht relevant)

Lohnsteuerklasse I

  • Der Grundfreibetrag beläuft sich pro Jahr auf 9.984 Euro. Bis zu dieser Grenze muss keine Lohnsteuer abgeführt werden.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro und der Sozialausgabenpauschbetrag 36 Euro. (Die Vorsorgepauschale hängt vom Bruttoeinkommen ab).
  • Eltern haben in Lohnsteuerklasse 1 pro Kind Anspruch auf den Kinderfreibetrag in Höhe von 5.460 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro. Nichtverheiratete Paare teilen diesen Betrag zur Hälfte unter sich auf.Ermittlung des Steuersatzes anhand des Beispiels Steuerklasse I:Du hast 32.000 Euro verdient und 5.484 Euro Einkommensteuer gezahlt. In diesem Fall liegt Dein Steuersatz in der Steuerklasse 1 bei 17,14 Prozent.

Lohnsteuerklasse II

  • Der Grundfreibetrag liegt bei 9.984 Euro.
  • Zusätzlich kann ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro geltendgemacht werden. Dieser gilt ab 2022 unbefristet.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro und der für Sonderausgaben 36 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag beläuft sich pro Kind 5.460 Euro (2.730 Euro pro Elternteil). Hinzukommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro(1.464 Euro pro Elternteil).
  • Die Vorsorgepauschale hängt wie immer vom Gehalt ab.

Lohnsteuerklasse III

  • Der Grundfreibetrag liegt bei 9.984 Euro.
  • Zusätzlich kann ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro geltendgemacht werden. Dieser gilt ab 2022 unbefristet.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro und der für Sonderausgaben 36 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag beläuft sich pro Kind 5.460 Euro (2.730 Euro pro Elternteil). Hinzukommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro(1.464 Euro pro Elternteil).
  • Die Vorsorgepauschale hängt wie immer vom Gehalt ab.

Lohnsteuerklasse IV

Wenn die Eheleute ein ähnliches Gehalt haben, müssen diese auch nichts ändern. Die Steuerklasse 4 hat die gleichen Steuersätze wie die 1, also fällt ersten ab 1.050 Euro brutto im Monat Lohnsteuer an.

Seit 2009 haben Ehepaare die Wahl, ob sie ihre Abzüge in Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor berechnen lassen wollen. D. h., dass die abzuführenden Beträge ans Finanzamt nicht erst am Jahresende, sondern schon über das Jahr verteilt gezahlt werden. So lassen sich Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung vermeiden. Die Zahl sowie die Höhe der Freibeträge entsprechen denen aus Klasse 1. Die Höhe des Bruttogehalts bestimmt wiederum die Höhe der Vorsorgepauschale.

Lohnsteuerklasse V

  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: Richtet sich nach Höhe des Bruttoeinkommens

ACHTUNG

Kinderfreibeträge in Steuerklasse V:

Kinderfreibeträge können in Lohnsteuerklasse 5 nicht geltend gemacht werden. Diesen kann nur der Partner oder die Partnerin in Klasse 3 in Anspruch nehmen.

Lohnsteuerklasse VI

Hier sind in der Regel alle Arbeitnehmer:innen gruppiert, die mehreren Arbeitsverhältnissen nachgehen. Für die Haupttätigkeit greift die zutreffende Steuerklasse (1 bis 5). Für die Einkünfte aus einem Nebenjob (Einkommensgrenze 450 Euro) wird für die Versteuerung dagegen Klasse 6 berücksichtigt. Auch Student:innen oder Rentner:innen, die sich nebenbei ihr Einkommen mit kleineren Jobs aufbessern, fallen in diese Klasse. Um die Abzüge in Lohnsteuerklasse 6 zu berechnen, fallen hier keine Freibeträge an. Die Einkünfte aus einem Neben- oder Zweitjob müssen komplett versteuert werden.

In Steuerklasse 6 wird die Lohnsteuer nicht erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe fällig. Hier muss immer Lohnsteuer gezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch der Nebenverdienst ausfällt.

Ausnahme Altersentlastungsbetrag:

Eine kleine Ausnahme gibt es aber: Beschäftigte, die vor Beginn des Kalenderjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben, können, sofern es sich um nichtselbstständige Arbeit handelt, einen Altersentlastungsbetrag beanspruchen.

Gewerbesteuer (GewSt)

Eine Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Die Steuer bezieht sich auf das Bundesland, in dem der Handel stattfindet. Das hat zur Folge, dass die Gewerbesteuer nicht überall gleich hoch ist und von Gemeinde zu Gemeinde abweichen kann. Tendenziell fällt die Gewerbesteuer in Städten und Ballungsgebieten etwas höher aus als in ländlichen Gebieten. In München beträgt der Gewerbesteuerhebesatz beispielsweise 490 %, im ländlichen Pöcking in München-Umgebung hingegen nur 240 %.

Gewerbesteuern werden oft eingesetzt, um Einnahmen für das Land zu generieren, aber sie können auch dazu dienen, die heimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. In manchen Fällen werden Gewerbesteuern eingesetzt, um Importe zu fördern oder Exporte zu erschweren. Ein Land könnte zum Beispiel eine hohe Steuer auf importierte Autos erheben, um seine Bürgerinnen und Bürger dazu zu bewegen, einheimische Fahrzeuge zu kaufen. Gewerbesteuern können sich erheblich auf die Kosten von Waren und Dienstleistungen auswirken und auch die globalen Handelsströme verzerren.

Berechnung:

Die Gewerbesteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Gewinn bzw. Ertrag des Gewerbebetriebs und lässt sich wie alle anderen Steuern auch berechnen. Das genaue Ermittlungsverfahren ist im Gewerbesteuergesetz nach § 8 ff. GewStG festgelegt.

Wer zahlt was? – Der Überblick

–daten folgen–

Buchhaltung

Diese Finanzdisziplin umfasst die Aufzeichnung, Klassifizierung und Zusammenfassung von Daten, um wertvolle Einblicke in die Leistung eines Unternehmens zu erhalten. Gerade wenn es um Steuern geht, kann es manchmal echt kompliziert werden.

Kleinunternehmer und einzeln tätige Freiberufler, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung führen müssen, können den Pflichten im Rahmen der Gewinnermittlung oft selbst nachkommen. Müssen Bilanzen geführt werden, wird in der Regel die Beauftragung eines Steuerberaters die Methode der Wahl sein. Doch auch hier kannst du Kosten sparen, z.B. durch eine Buchhaltungssoftware.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von guten Programmen, die dir das Berechnen und Handhaben der Daten vereinfacht. Es gibt Programme, die dir einen Überblick über alle Umsätze schaffen und dabei deine zu zahlende Umsatzsteuer automatisch berechnen.

Steuererklärung

Für viele Menschen kann die Abgabe der Steuererklärung entmutigend und verwirrend sein. Es gibt jedoch ein paar wichtige Dinge, die du beachten solltest, um den Prozess zu vereinfachen. 

Erstens: Achte darauf, dass du das ganze Jahr über gute Aufzeichnungen führst. Das macht es einfacher, die notwendigen Dokumente zu finden, wenn es Zeit für die Steuererklärung ist. 

Zweitens: Nutze Ressourcen wie Online-Steuerrechner, die dir helfen, deine Steuerschuld zu schätzen oder direkt eine komplette Software für die elektronische Steuererklärung. Und schließlich solltest du nicht zögern, dir professionelle Hilfe zu holen, wenn du sie brauchst. Es gibt viele qualifizierte Steuerberater/innen, die dir helfen können, das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen. 

Wenn du diese einfachen Tipps befolgst, wird das Ausfüllen der Steuererklärung ein Kinderspiel.

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