Alle Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Wie du einfach und korrekt handelst

Wenn du in Deutschland ein Unternehmen führst, musst du auf die von dir verkauften Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer zahlen. Das kennt jeder von uns. Die Ust. beträgt in der Regel 7 % auf Lebensmittel und 19 % auf alle anderen Dienstleistungen oder Waren. Dies wird dem Nettobetrag hinzugerechnet. Diese Steuer kannst du dir dann vom Finanzamt zurückholen. Allerdings musst du zunächst eine Umsatzsteuervoranmeldung (kurz: UstVa) abgeben.

Besonderheit: Der Außerhaus verkauf von Speisen ist mit 19 % belegt, wenn du die Speisen jedoch vor Ort im Restaurant zu dir nimmst werden nur 7 % fällig. Das ist jedoch nur für Betreibende des Betriebs relevant und erscheint dann entsprechend auf deiner Rechnung.

Wer muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Du musst eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn dein Jahresumsatz mehr als 17.500 EUR beträgt. Ansonsten greift die so genannte Kleinunternehmerregelung. Du musst auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn du auf deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer (MwSt.) ausweist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du Taxifahrer oder Gastronom bist.

Wie oft muss ich die UstVa abgeben?

Wenn für dich die Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtend ist, musst du sie monatlich oder vierteljährlich abgeben. Wenn dein Umsatz weniger als 50.000 EUR pro Jahr beträgt, kannst du sie auch jährlich abgeben. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Bitte beachte, dass es unterschiedliche Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gibt.

Wie kann ich die Voranmeldung abgeben?

Du kannst die Umsatzsteuervoranmeldung online oder auf Papier einreichen.

Wenn du sie online abgeben willst, brauchst du das ElsterOnline-Portal. Weitere Informationen zur Registrierung und Nutzung von ElsterOnline findest du in unserem Leitfaden.

Wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung auf Papier einreichen willst, kannst du die Formulare bei deinem Finanzamt erhalten oder online bei der Bundesdruckerei bestellen.

Kann ich die Voranmeldung selbst machen?

Ja, das kannst du. Wir empfehlen jedoch, dass du sie von deinem Steuerberater erledigen lässt. Der Grund dafür ist, dass sich die Vorschriften ständig ändern und man leicht Fehler machen kann. Außerdem kann dein Steuerberater dich beraten, wie du deine Steuersituation optimieren kannst.

Mein Rechnungsprogramm kann die Voranmeldung

oder?

Ja, das ist richtig. Wenn du ein Rechnungsprogramm verwendest, kannst du es normalerweise auch für die Erstellung der Voranmeldung nutzen. Wir empfehlen dir jedoch, dies von deinem Steuerberater oder Buchhalter überprüfen zu lassen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Weitere Informationen findest du in unserem Artikel über Rechnungsprogramme.

Soll- oder Ist-Versteuerung?

Wenn du der Voranmeldung unterliegst, hast du die Möglichkeit, zur Ist-Besteuerung zu wechseln. Das hat den Vorteil, dass du nur für die Waren und Dienstleistungen, die du tatsächlich verkauft hast, Umsatzsteuer zahlen musst. Der Nachteil ist, dass du über deine Verkäufe genau Buch führen musst.

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Wenn du der Vorausversteuerung unterliegst, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Das hat den Vorteil, dass du die Voranmeldung nicht mehr abgeben musst. Der Nachteil ist, dass du für alle deine Verkäufe Umsatzsteuer zahlen musst, auch wenn du noch keine Zahlung dafür erhalten hast.

Wann muss ich die Umsatzsteuer abführen?

Die allgemeine Regel lautet: Sobald du deinen Kunden eine Rechnung gestellt hast, ist die Umsatzsteuer fällig. Also zum nächsten Abrechnungszeitpunkt. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen von dieser Regel. Wenn du zum Beispiel ein Hotelier oder Gastronom bist, musst du die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn deine Gäste auschecken oder das Restaurant verlassen

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