Alles über geringwertige Wirtschaftsgüter
Hier erfährst du was geringwertige Güter bedeutet und wie du sie abrechnen kannst
Grundsätzlich sind Geringwertige Güter beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar; so werden sie zumindest definiert. Typischerweise gehören zu den GWG zum Beispiel Büromöbel, günstige Laptops, aber auch Softwarepakete. Die Anschaffung von solchen Arbeitsmitteln können jedes Jahr mit deinen Einnahmen verrechnet werden, um so deine Steuerlast zu reduzieren. Diese Regelung ist sogar unabhängig davon, ob du ArbeitnehmerIn oder Selbständig bist. Hierbei stehen für dich nun mehrere Optionen zur Verfügung. Arbeitsmaterialien unter 250 Euro können direkt noch im selben Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Für alle teureren Anschaffungen stehen dir zwei Optionen zur Verfügung:
- Eine Anschaffung bis zu 800 Euro ohne Umsatzsteuer, kann ebenfalls sofort noch im selben Jahr abgeschrieben werden, Allerdings ist dann keine Pool-Bildung mehr in diesem Jahr möglich.
- Alles darüber hinaus bis zu 1000 Euro lässt sich in einem Pool bündeln. Dieser Pool wird dann über die kommenden fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben und kann jedes Jahr neu gebildet werden. Zunächst erscheint eigentlich die 800 Euro Optionen attraktiver, allerdings kann der Pool ja wie gesagt jedes Jahr bis zu 1000 Euro neu gebildet werden, so dass man bei voller Ausschöpfung ab dem 5 Jahr, jährlich dann die vollen 1000 Euro (jeweils 200 Euro pro Pool) vom zu versteuerten Einkommen abziehen kann.
Die Intention dein zu versteuerndes Einkommen durch die Gegenrechnung von GWGs zu verringern liegt natürlich darin, deine Steuerlast grundsätzlich zu senken. Normalerweise müssen Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies wäre bei einem Büroschrank statt den 5 Jahren im Pool sogar 13 Jahre. Wenn du also ein teures Gut (wie beispielsweise einen leistungsfähigen Laptop) benötigst, musst du diesen jährlich aufgeteilt über die Nutzungsdauer abschreiben. Wäre diese Regelung nicht gültig, hättest du sonst einen Anreiz, dir jedes Jahr wieder einen neuen Laptop anzuschaffen und würdest dann damit deine Gewinne senken, gleichzeitig aber dein Büroinventar erhöhen. Damit genau ein solches Vorgehen unterbunden wird, wurde staatlich eben jene Abschreibungsregel eingeführt, nach der Wirtschaftsgüter über ihre vollständige Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen; außer halt die GWGs.
Gerade der Aspekt des “unabhängig nutzbar sein” kann hier manchmal noch irreführend sein. So sind zum Beispiel Monitore nicht in diesem Maße verrechenbar, weil sie eben nicht eigenständig nutzbar sind, sondern einen Computer benötigen, der an sie angeschlossen wird. Ein Monitor komplett alleine ist somit nicht eigenständig nutzbar. Dem gegenüber kannst du aber beispielsweise einen Laptop, wenn er denn unter 800 Euro alleine oder unter 1000 Euro im Pool liegt (jeweils ohne Mehrwertsteuer) auf diese Weise abschreiben. Solltest du ihn allerdings auch zur Hälfte privat nutzen, kannst du lediglich nur 50% der Anschaffungskosten gegenrechnen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Als Beispiele für Geringwertige Wirtschaftsgüter können Telefone, Softwarepakete, Kaffeemaschinen, Tische, Stühle, Kopierer und Drucker genannt werden.
Grundsätzlich alle Produkte unter der Kategorie Geringwertigen Gütern, deren Kosten sich in der Anschaffung ohne Umsatzsteuer auf maximal 410 Euro netto belaufen. Bei Grenzbeträgen von 800 oder 1.000 Euro bestehen bei Geringwertigen Gütern unterschiedliche Wahlmöglichkeiten der Abschreibung.
Grundsätzlich sind Geringwertige Güter abnutzbar, beweglich und selbständig nutzbar. Ein Monitor ist beispielsweise kein Geringwertiges Wirtschaftsgut, da ein Monitor ohne PC nicht selbstständig nutzbar ist. Ein Latop hingegen schon, solange er unter den Preisgrenzen bei der Anschaffung bleibt.
Ein Pool bis zu 1000 Euro kann gebildet werden mit verschiedenen Gütern die dann allesamt über 5 Jahre abgeschrieben werden können. Diese Laufzeit ist unter Umständen kürzer als die offizielle reine Lebenszeit eines einzelnen Gutes.
Ja, wenn Geringwertige Güter unter 250 Euro ohne Umsatzsteuer kosten, können sie im selben Jahr vollständig abgeschrieben werden. Dies ist auch mit Gütern bis zu 800 Euro möglich, wenn kein weitere Pool gebildet wird.